FAQ zu sonnenDrive
Was ist sonnenDrive?
Bei sonnenDrive wählen Sie einfach online Ihr gewünschtes Elektroauto aus und können direkt ohne Anzahlung, Schlussrate oder Startgebühr bestellen. Die monatlichen Raten beinhalten Werksfracht, Wartung, jahreszeitgerechte Bereifung, KFZ-Steuer und Vollkaskoversicherung. Ladekosten und weitere Betriebsstoffe sind nicht inklusive. Lediglich eine Zulassungsgebühr in Höhe von 89€ fällt einmalig - zusätzlich zur monatlichen Rate - an. Passend zu Ihrer Lebenssituation stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Das ganze ohne lange Vertragsbindung und ohne automatische Verlängerung – Sie haben die volle Kontrolle und sind komplett flexibel.
Wer steht hinter sonnenDrive?
sonnenDrive ist eine strategische Kooperation zwischen der sonnen GmbH und der Fleetpool GmbH. Im Rahmen dieser Kooperation bündeln beide Partner ihre jeweiligen Stärken und bieten so gemeinsam das Produkt sonnenDrive an. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel der sonnenCommunity einen möglichst einfachen Zugang zur Elektromobilität zu ermöglichen.
Was ist das Ziel von sonnenDrive?
sonnenDrive stellt eine Alternative zur klassischen Fahrzeugbeschaffung (Kauf oder Leasing) dar und bietet vergleichsweise viele Vorteile. Primäres Ziel ist das Eliminieren der bestehenden Hürden der Elektromobilität. Kurze Vertragslaufzeiten und ein All-Inclusive-Paket ermöglichen den Mitgliedern der sonnenCommunity einen möglichst einfachen Weg in die Elektromobilität.
Was ist der Unterschied zwischen Leasing und sonnenDrive?
Es bestehen viele Unterschiede. Die zwei wichtigsten Unterschiede gehen mit der Vertragslaufzeit und der Kostenstruktur einher.
Kostenstruktur: Beim Leasing bekommen Sie eine Leasingrate angeboten, welche durch Sonderausstattung und zahlreiche sonstige Kosten – wie etwa Wartungskosten oder auch die monatliche Versicherungsgebühr – in die Höhe getrieben werden. Im Gegensatz dazu zahlen Sie mit sonnenDrive eine monatliche Rate, welche nahezu alle mit dem Fahrzeug verbundene Kosten bereits abdeckt. Im Wesentlichen kommen nur die Stromkosten obendrauf. Eine Kostenkalkulation ist so viel einfacher.
Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeiten von sonnenDrive beginnen bereits bei 6 Monaten während Leasingverträge über mehrere Jahre abgeschlossen werden müssen. Die kurze Vertragslaufzeit wird ohne Aufpreis ermöglicht.
Verlängert sich das Autoabo automatisch?
Nein. 3-4 Monate vor Vertragsende werden Sie von uns kontaktiert und gefragt, ob Sie ein Folgefahrzeug wünschen. Natürlich können Sie bereits vor unserer Kontaktaufnahme proaktiv werden und Ihr gewünschtes Folgefahrzeug bei uns buchen. Der bestehende Vertrag kann nicht verlängert werden. Ein Fahrzeugwechsel nach der gebuchten Laufzeit ist zwingend erforderlich.
Auf wie viele Monate beläuft sich die minimale und maximale Vertragsdauer?
Die minimale Vertragsdauer beträgt 6 Monate und die maximale Vertragsdauer 24 Monate pro Fahrzeug. Die verfügbaren Vertragsvarianten für Ihr Wunschfahrzeug entnehmen Sie bitte dem Fahrzeugangebot.
Wie erhalte ich meine sonnenDrive-Ladekarte?
Die sonnenDrive Ladekarte erhalten Sie rechtzeitig vor Fahrzeugübernahme per Post und muss nicht separat beantragt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein sonnenDrive Angebot zu bekommen?
Voraussetzung ist eine positive Schufa-Auskunft. Der Überlassungsvertrag wird nicht in die Schufa eingetragen. Das Mindestalter bei Vertragsabschluss liegt bei 21 Jahren. Wir benötigen lediglich eine Kopie des Personalausweises und Führerschein sowie eine Bankverbindung eines Mitgleidstaates der Europäischen Union (Foto der Bankkarte mit erkennbarer IBAN). Dies kann alles während des Buchungsprozesses hinterlegt werden. Das Angebot gilt exklusiv für Kunden, Partner und Mitarbeiter von sonnen.
Ist die angegebene Verfügbarkeit realistisch?
Ja. Diese wird durch unsere Disposition regelmäßig geprüft und abgefragt. Sie ergibt sich aus dem unverbindlichen Liefertermin des Herstellers.
Wann sollte ich mein Fahrzeug bestellen?
Der ideale Zeitpunkt für die Fahrzeugbestellung ist immer von der jeweils genannten Vorlaufzeit abhängig. Die Vorlaufzeit des Folgefahrzeuges sollte zum Rückgabetermin des aktuellen Fahrzeuges passen. Meist aber mindestens 3-4 Monate vor dem gewünschten Übernahmetermin. Da es sich um vorbestellte Fahrzeuge handelt, ist eine frühere oder spätere Auslieferung nicht möglich. In der Regel sollte die Folgebestellung frühzeitig erfolgen.
Kann ich mir mein Fahrzeug zustellen lassen?
Eine kostenpflichtige Zustellung zum Wunschort ist direkt im Checkout buchbar. Die Fahrzeugzustellung zu einem unserer Logistikpartner ist aus versicherungstechnischen Gründen jedoch nicht möglich. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite unter 400 km.
Darf eine andere Person mit meinem Fahrzeug fahren?
Ja, das Fahrzeug darf auch von Personen aus dem nahen Umfeld gefahren werden. Zum nahen Umfeld zählen in diesem Fall Familienangehörige des 1. Grades (Eltern, Geschwister, Kinder) sowie alle im Haushalt lebende Personen. Das Mindestalter liegt bei 21.
Ist der Vertragspartner selbstständig oder eine juristische Person erstreckt sich die Nutzungsberechtigung auch auf die jeweiligen Mitarbeiter des Unternehmens sowie deren Familienangehörige des 1. Grades. Eine Nutzungsüberlassung an über den oben definierten Personenkreis hinausgehende Personen bedarf der vorherigen Anzeige und Genehmigung durch Fleetpool.
Darf ich mit dem PKW außerhalb der EU fahren?
Nein, nur innerhalb der EU sowie in der Schweiz.
Kann ich Farbwünsche für mein Fahrzeug äußern?
Die Farben sind bereits vordefiniert und in der Regel metallicfarben. Die Farben werden anhand der durchschnittlichen Abnahme in Deutschland bei den Herstellern bestellt. Sie können im Bemerkungsfeld die gewünschte Farbe für Ihr Fahrzeug angeben. Bitte beachten Sie weiterhin, dass eventuell vorab besprochene Farbwünsche unverbindlich sind, wir bemühen uns aber, diesen Wunsch zu erfüllen.
Kann ich mein Fahrzeug nach Wunsch ausstatten lassen?
Die Mindestausstattung des Fahrzeugs entspricht dem Online-Angebot und kann nicht über die auf der Website gebotenen Möglichkeiten hinaus angepasst werden. Die Fahrzeuge sind in der Regel überdurchschnittlich ausgestattet.
Muss ich mich um eine jahreszeitgerechte Bereifung kümmern?
Alle Fahrzeugangebote enthalten eine jahreszeitgerechte Bereifung. Diese ist bereits in der monatlichen All-Inclusive-Rate enthalten. In Ausnahmefällen werden Fahrzeuge bereits ab Werk mit einer 8fach-Bereifung ausgeliefert. Diese können Sie kostenfrei bei unserem Kooperationspartner in Ihrer Nähe einlagern sowie passend zur Jahreszeit wechseln lassen. Die Wahl des Reifensatzes obliegt Fleetpool.
Wie ist das Auto versichert?
Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung.
Welche Versicherungsbedingungen gelten bei sonnenDrive?
Unsere Versicherungsbedingungen finden Sie in den AGB.
Sind Schadenfreiheitsklassen relevant?
Eigene Schadenfreiheitsklassen können nicht in den Vertrag eingebracht werden.
Ich habe eine Panne / einen Garantiefall. Was nun?
Selbstverständlich greift hier die übliche Herstellergarantie für Ihr Fahrzeug.
Rufen Sie die jeweilige Service-Hotline des Herstellers an. Diese finden Sie in der Bordmappe Ihres Fahrzeugs. Bei weiteren Fragen hierzu schauen Sie in unsere Servicekarte.
Ich habe einen Unfall / Schaden. Was muss ich tun?
Innerhalb der EU reisen Sie bequem und unbürokratisch ohne grüne Versicherungskarte. Nutzen Sie für jegliche Schäden (z.B. Beulen, Kratzer) und Unfälle bitte unsere Unfallmeldung binnen 24 Stunden. Bei Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, muss zwingend eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls erfolgen und der Polizeibericht mitgeschickt werden. Bitte senden Sie auch immer Fotos des Schadens mit.
Was passiert bei einer Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit sind wir verpflichtet, die angefragten Daten an die Behörde weiterzuleiten. Für diese Bearbeitung werden 10 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Getrennt davon sendet die zuständige Behörde den Bußgeldbescheid zur Ordnungswidrigkeit an den Fahrzeugnutzer.
Wie laufen Fahrzeugübergabe & -rücknahme ab?
Die Fahrzeugübergabe und -rücknahme findet bei einem unserer Lieferpartner (Autohäuser oder Auslieferungslager) zwischen Montag und Freitag statt. Die Termine müssen im Vorfeld abgestimmt werden. Dafür erhalten Sie ein Ticket zur Fahrzeugabholung bzw. -rückgabe. Dieses Ticket muss abschließend ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden. Bitte beachten Sie die ansonsten anfallende Säumnisgebühr.
Alle Unterlagen und Zubehörteile welche Vertragsgegenstand sind, müssen bei der Rückgabe und vor der Erstellung des Gutachten geliefert werden. Eine Nachlieferung ist nicht möglich. Die Fehlteile werden in der Endabrechnung abgerechnet.
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird in Ihrem Beisein eine faire Fahrzeugbewertung vom TÜV als unabhängige Prüforganisation erstellt. Hat das Fahrzeug Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, werden diese in Rechnung gestellt. Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug vor der Rückgabe von innen und außen, damit eine faire Bewertung möglich ist. Ansonsten fällt eine Reinigungspauschale an.
Die dafür herangezogenen Bewertungskriterien finden Sie im vom TÜV Rheinland herausgegebenen Schaden- und Grenzmusterkatalog, den Sie sich nach Login im Download-Bereich herunterladen können.
Darf eine andere Person mein Fahrzeug abholen oder zurückgeben?
Normalerweise sollten Sie persönlich Ihr Fahrzeug abholen. In Ausnahmefällen kann eine Vollmacht erteilt werden, die ausschließlich für die Fahrzeugabholung benötigt wird. Für die Fahrzeugrückgabe ist keine Vollmacht notwendig.
Im Falle einer Vollmacht bei Fahrzeugabholung ist ein rechtzeitiges POSTIDENT Verfahren von Ihnen notwendig. Ebenfalls ist die Einreichung eines von dir unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandates vor Fahrzeugübergabe per E-Mail als Scan oder Foto in ausreichender Qualität Voraussetzung. Genaueres finden Sie im Vollmachtsformular im Download-Bereich.
Wie werden Mehr- und Minderkilometer abgerechnet?
Die Berechnungsgrundlage für Mehrkilometer können Sie Ihrem Vertrag bzw. dem Angebot entnehmen.
In der Regel berechnen wir Mehrkilometer nach folgender Tabelle, falls nicht anders angegeben:
- 0,15 €/km bis 2.500 Mehrkilometer
- 0,25 €/km ab 2.500 Mehrkilometer
4.000 Mehrkilometer dürfen nicht überschritten werden.
Minderkilometer werden nicht ausgezahlt oder erstattet.
Kann ich frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen?
Der frühzeitige Vertragsausstieg ist aufgrund der kurzen Laufzeit nicht möglich.
Haben die Fahrzeuge eine Umweltplakette?
Ja, alle Fahrzeuge haben eine grüne Umweltplakette. Falls diese ausnahmsweise vergessen wurde, melden Sie sich bitte kurzfristig bei uns.
Haben die Fahrzeuge ein E-Kennzeichen?
Ja, alle sonnenDrive-Fahrzeuge sind vollständig elektrisch betrieben und mit einem entsprechendem E-Kennzeichen angemeldet.
Kann ich einen Antrag auf BAFA-Förderung stellen?
Nein, denn die BAFA kann nur von uns als Fahrzeugeigentümer beantragt werden. Diese ist bereits in die monatliche Rate eingerechnet, sodass wir Ihnen die niedrige Monatsrate anbieten können.
Wird das Fahrzeug auf mich zugelassen?
Die Zulassung erfolgt auf den Fahrzeuggeber.
Was gilt es beim Verschleiß von Reifen & Bremsen zu beachten?
Der Ersatz für Reifen und Bremsen, bei einer Laufzeit 0-12 Monate und bis 20000 km Laufleistung, ist nicht im Tarif enthalten und muss vom Vertragspartner getragen werden. Nähere Informationen finden Sie in den AGB.
Wer leistet Pannenhilfe, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?
Ihr Auto springt nicht an oder fährt nicht mehr weiter? In einem solchen Schadensfall rufen Sie bitte die Hersteller Assistance für Ihre Schadensmeldung an. Für schnelle und einfache Hilfe bieten viele Fahrzeuge eine extra Taste bzw. einen Schalter, mit der Sie die Hersteller Assistance erreichen. Ansonsten finden Sie die Telefonnummer in den Bordpapieren. Eine andere Möglichkeit ist, die Nummer des jeweiligen Schadenservice bei der Auskunft zu erfragen oder im Internet zu suchen unter: Mobilitätsservice Hersteller.
Unser Tipp: Speichern Sie die Nummer in Ihrem Handy ab. So haben Sie sie direkt zur Hand, wenn Sie einen Schaden melden möchten.
Die Hersteller Assistance kümmert sich dann um alles Weitere, je nach Schaden z.B. um Notdienst, oder Pannenhilfe, oder Mobilitätsservice.
Wichtig: Sollte Ihr Fahrzeug den Verkehr beeinträchtigen oder z.B. auf dem Standstreifen der Autobahn stehen, informieren Sie bitte auch die Polizei. Um das Thema Versicherung brauchen Sie sich bei einer Panne übrigens nicht zu kümmern.
Das Auto zeigt an, dass die regelmäßige Wartung fällig ist. Was muss ich tun?
Alle 30.000 Kilometer oder 12 Monate – in diesem Rhythmus sollten die meisten Fahrzeuge zum Check in die Werkstatt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit uns auf, sobald eine Inspektion fällig ist. Senden Sie einfach eine Mail an: wartung@fleetpool.de. Wir informieren Sie umgehend, zu welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug bringen können. Im Service-Paket sind z.B. eine eingehende Prüfung und der Ölwechsel enthalten. Die Kosten für die Wartung sind bei Ihrem Auto-Abo natürlich im Preis inbegriffen.
Was mache ich mit den Dokumenten vom TÜV?
Diese Dokumente legen Sie bitte unbedingt in Ihr Fahrzeug. Außerdem sollten Sie den TÜV-Bericht an wartung@fleetpool.de mailen. Er dient uns als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung bestanden hat und Sie mit gültiger TÜV-Plakette unterwegs sind.
Wer zahlt die TÜV-Prüfung beim Auto-Abo von sonnendrive?
Bei einer TÜV-Prüfung kommen keine Kosten auf Sie zu. Die Hauptuntersuchung ist beim Auto-Abo von sonnendrive im Preis inbegriffen.
Wichtig: Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr sonnendrive Fahrzeug immer eine gültige TÜV-Plakette hat.
Was soll ich tun, wenn die Kontrollleuchte leuchtet?
Grundsätzlich gilt: Wenn eine rote Warnleuchte im Display erscheint, deutet dies auf eine Gefahr hin. Je nach Symbol sollten Sie Ihr Fahrzeug umgehend sicher abstellen und die Hersteller Assistance kontaktieren. Gelbe Kontrollleuchten melden, dass eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich ist. Details zu den einzelnen Symbolen finden Sie weiter unten.
Wichtig: Beim Leuchten oder Blinken von roten oder gelben Warnleuchten informieren Sie direkt die sonnendrive Schadenabteilung unter wartung@fleetpool.de. Wir sagen Ihnen, in welcher Werkstatt Sie umgehend einen Termin vereinbaren können. Und natürlich unterstützen wir Sie auch mit unserem Service, wenn Sie Hilfe brauchen.
Die gängigen roten Warnleuchten im Überblick
- Batterie-Warnsymbol: Bitte begeben Sie sich direkt in die Werkstatt.
Dieses Warnsymbol weist auf ein größeres Problem hin. Bei elektrischer Servolenkung sollten Sie das Fahrzeug sogar schnellstmöglich abstellen, da es sich unter Umständen nur noch schwer lenken lässt. - Warnzeichen Ölkanne: Bitte reagieren Sie umgehend.
Bei zu niedrigem Öldruck droht ein Motorschaden. Überprüfen Sie daher den Ölstand an der nächsten Tankstelle und füllen Sie gegebenenfalls Öl nach. Außerdem kann ein anschließender Werkstatttermin notwendig sein. - Warnleuchte Thermometer im Wasser: Bitte halten Sie sofort an.
Der Motor ist überhitzt und muss sich abkühlen. Danach können Sie prüfen, ob Kühlmittel fehlt und gegebenenfalls nachfüllen. Ein anschließender Werkstattbesuch stellt sicher, dass das passende Kühlmittel-Konzentrat verwendet wurde und der Frostschutz gewährleistet ist. - Kontrollleuchte Anschnallzeichen: Sind alle Insassen angeschnallt?
Falls ja, kann auch eine schwere Einkaufstasche auf dem Sitz das Signal auslösen. Keine Panik also - und bitte verstauen Sie Taschen sicher im Fußraum oder Kofferraum. - Ausrufezeichen im Kreis: Bitte fahren Sie nicht weiter.
Diese Kontrollleuchte kann verschiedene Probleme melden, wie eine angezogene Handbremse oder ein Bremsversagen. Wenn das Symbol nach dem Lösen der Handbremse weiterhin leuchtet oder blinkt, kontaktieren Sie bitte sofort die Hersteller Assistance. - "P" in einem Kreis: Defekte oder angezogene Handbremse.
Dieses Symbol meldet je nach Hersteller eine angezogene Handbremse, eine geringe Haltekraft oder einen Defekt. Deshalb gilt auch hier: Wird das Symbol nach dem Lösen der Handbremse weiterhin angezeigt, bitten Sie bitte sofort die Hersteller Assistance um Hilfe.
Die wichtigsten gelben Warnleuchten im Überblick
- Auto mit gelber Schlangenlinie: Reduzieren Sie das Tempo wegen Schleudergefahr.
Bei diesem Signal ist das ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) aktiv, meist aufgrund nasser oder vereister Straßen. Verringern Sie unbedingt die Geschwindigkeit! - Kontrollleuchte Motorblock: Die Motorsteuerung macht Probleme.
Ob eine defekte Lambdasonde, ein Marderschaden oder erhöhter Schadstoffausstoß dahintersteckt: Das Problem sollte unbedingt in einer Werkstatt untersucht werden. - Gelbes Ausrufezeichen im platten Reifen: Bitte überprüfen Sie den Reifendruck.
Den Reifendruck sollten Sie an der nächsten Tankstelle prüfen. Möglicherweise ist ein Reifen beschädigt oder die Kalibrierung wurde vergessen. Die Bedienungsanleitung informiert Sie darüber, was genau in Bezug auf den Reifendruck zu tun ist. - Beifahrer-Airbag: Störung im Rückhaltesystem.
Der Beifahrerairbag ist abgeschaltet – oder nicht aktiv. Wenn Letzteres der Fall ist, hilft Ihnen die Werkstatt weiter. - Kreis mit gestrichelten Linien: Abgefahrene Bremsbeläge.
Weiterfahren ist möglich, allerdings sollten die Bremsbeläge zeitnah in einer Werkstatt erneuert werden. - Kugelkopf: Prüfen Sie die Verriegelung des Anhänger-Kugelkopfes.
Bitte klappen Sie den Anhänger-Kugelkopf erneut aus bzw. aus und setzen Sie erst nach Erlöschen des Signals einen Anhänger oder Fahrradträger für die Anhängekupplung an.
Weitere Kontrollleuchten, wichtige Informationen und spezielle Warnleuchten bei Elektroautos finden Sie im Bordbuch oder unter folgendem Link: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/ausstattung/kontrollleuchten-auto/
Wie verhalte ich mich nach einem Autounfall?
Das Wichtigste bei einem Unfall: Versuchen Sie, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die folgende Checkliste erklärt Ihnen Schritt für Schritt, was im Schadensfall zu tun ist.
- Halten Sie an einer möglichst sicheren Stelle an und sicheren Sie die Unfallstelle ab.
- Wenn Personen verletzt sind, leisten Sie unbedingt erste Hilfe.
- Verlassen Sie den Unfallort nicht.
- Um Hilfe zu rufen und den Unfall zu melden, wählen Sie: 110 für Schäden ohne Verletzte / 112 bei Unfällen mit Verletzten. Die Notrufnummer 112 gilt übrigens auch im Ausland, und zwar in allen EU-Ländern.
- Zur Beweissicherung machen Sie bitte Fotos vom Unfallgeschehen.
- Falls möglich, ist die Unfallstelle zu räumen.
- Notieren Sie die wichtigsten Daten des Unfallgegners (Personalien, Fahrzeug, Kennzeichen, etc.).
- Wenn die Polizei den Autounfall aufnimmt, machen Sie bitte alle notwendigen Angaben wie z.B. Ihren Namen. Sollte es Unklarheiten zum Unfallhergang oder zur Frage der Schuld geben, sollten Sie dazu keine Angaben machen. Auf keinen Fall dürfen Sie ein schriftliches Schuldanerkenntnis abgeben oder z.B. für eine Schadensbeseitigung eine Vorauszahlung leisten. Sonst kann es passieren, dass die Versicherung nicht mehr für den Schaden aufkommt.
- Wenn Ihr Fahrzeug fahrbereit ist, fahren Sie bitte vorsichtig und langsam nach Hause. Falls nein, fordern Sie über die Hersteller Assistance einen Abschleppwagen an. Dann wird Ihr Fahrzeug zum nächstmöglichen Vertragshändler gebracht.
- Bitte erstellen Sie umgehend eine Schadenmeldung in unserem System. Dabei sollten Sie beachten: Alle Details sind wichtig.
- Warten Sie bitte auf weitere Anweisungen des Schadensmanagements. Wir kümmern uns um Ihren Schadensfall und melden uns umgehend bei Ihnen.
In welchem Fall habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen?
Ob wegen einer Inspektion oder Reparatur: Es kann immer mal vorkommen, dass ein Fahrzeug längerfristig in der Werkstatt bleiben muss. Um diese Zeit zu überbrücken, erhalten Sie kurzfristig einen Ersatzwagen. Dieser Service ist Teil Ihrer Mobilitätsgarantie bzw. Garantie bei sonnendrive.
Einen Ersatz erhalten Sie übrigens auch nach einem nicht verschuldeten Unfall – solange Ihr Fahrzeug repariert wird. Dabei kommen für den Leihwagen keine Kosten auf Sie zu.
Was mache ich bei einer Reifenpanne?
Ein Reifen verliert Luft? Sie haben einen platten Reifen? Zu den möglichen Ursachen für eine solche Reifenpanne zählen insbesondere Verschleiß, Beschädigung und Druckverlust. In seltenen Fällen kann ein Reifen auch während der Fahrt platzen. Auf jeden Fall sollten Sie, wenn Ihr Fahrzeug unterwegs nicht mehr fahrbereit ist, auf dem Seitenstreifen halten. Das wichtigste Ziel ist, Sicherheitsrisiken und einen Verkehrsunfall zu vermeiden. Wenden Sie sich direkt an die Hersteller Assistance. Als ADAC-Mitglied können Sie auch den ADAC-Service kontaktieren.
Sollten Sie den Verschleiß der Reifen feststellen oder darauf hingewiesen werden, so erstellen Sie bitte eine Schadenmeldung unter Angabe des Kilometerstands und Übersendung eines Fotos des Reifenprofils mit einer 1 EURO Münze im Hauptprofil. Warten Sie auf weitere Anweisungen durch das Schadensmanagement.
Bei Druckverlust, einem platten Reifen oder einem Defekt durch Fremdkörper (vor allem spitze Gegenstand wie Nägel) suchen Sie einen Reifenpartner vor Ort auf. Direkt im Anschluss machen Sie bitte eine Schadenmeldung, und wir kümmern uns um alles Weitere inkl. Versicherung.
Wichtig: Bei einer Reifenreparatur oder einem Austausch von Reifen müssen immer gleichwertige Reifen montiert werden.
Was tue ich bei einem Autodiebstahl?
Es gibt viele Tipps, um sich vor einem Autodiebstahl zu schützen, doch gänzlich ausschließen lässt sich das Risiko kaum. Das Wichtigste ist, das Auto schnellstmöglich als gestohlen zu melden. Als erstes erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Direkt danach melden Sie den Diebstahl in unserem System.
Dabei sollten Sie unbedingt ein Foto aller Fahrzeugschlüssel mitsenden. Die Kfz-Versicherung prüft nämlich, ob alle Schlüssel vorhanden sind und kein grob fahrlässiges Handeln vorliegt – Voraussetzung, damit die Teilkasko den Schaden von mehreren Tausend Euro zahlt.
Grundsätzlich wartet die Kfz-Versicherung nach dem Diebstahl 30 Tage ab. Denn nicht selten finden z.B. Polizei oder Ordnungsamt gestohlen gemeldete Wagen, die von den Dieben irgendwo abgestellt worden sind. Während dieser Wartefrist von 30 Tagen müssen Sie Ihre Rate weiterhin zahlen. Natürlich versuchen wir bereits, Sie mobil zu halten.
Bei einem gestohlenen Fahrzeug wird Ihr Vertrag beendet, und Sie können ein neues Auto-Abo abschließen.
Wie läuft eine Schadenmeldung bei sonnendrive ab?
Sie hatten einen Steinschlag in der Scheibe? Sie haben einen Kratzer oder eine Beule am Fahrzeug festgestellt? Sie waren in einen Unfall verwickelt?
Für jede Art von Schaden nutzen Sie bitte umgehend die Schadenmeldung. Füllen Sie diese bitte sorgfältig aus – mit allen notwendigen Informationen z.B. zu Kennzeichen, Schadentag und Schadenhergang. Fügen Sie bitte auch aussagekräftiges Fotomaterial hinzu. Sie können Schadenbilder bis max. 15 MB hochladen.
Gut zu wissen:
- Beim Auto-Abo sind Sie dazu verpflichtet, Rückfragen zu Schäden zu beantworten und ggf. unseren Rechtsanwält*innen und Versicherungen Auskunft zu geben.
- Sie tragen die Verantwortung dafür, dass uns die Unfalldaten vorliegen und alle Rückfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ist das nicht der Fall, können daraus Kosten entstehen, für die Sie in voller Höhe aufkommen müssen.
- Laut den gesetzlichen Vorgaben zur Schadenminderung sind Sie dazu verpflichtet, „unnötige“ Kosten zu vermeiden.
- Weisen Sie im Schriftverkehr mit Unfallgegner*innen bitte darauf hin, dass wir Eigentümer des Fahrzeugs sind.
Wie lange habe ich Zeit, um einen Schaden am abonnierten Auto zu melden?
Jeder Schaden ist umgehend über unsere Schadenmeldung zu melden, das können Sie auch in unseren AGB nachlesen. Falls Sie einen Schaden wie z.B. einen Kratzer übersehen haben, reichen Sie die Schadensmeldung bitte unverzüglich nach. Das gilt auch für Schäden, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wurden. Nicht gemeldete Schäden können nicht zur Versicherungsabrechnung gebracht werden.
Was tue ich bei einem Totalschaden des Autos?
Ein Totalschaden liegt unter zwei Bedingungen vor. Erstens, wenn das Auto nach einem Unfall nicht mehr Instand gesetzt werden kann, weil sich der Schaden schlichtweg nicht reparieren lässt. Oder zweitens, wenn die Reparaturkosten höher wären als der Wiederbeschaffungswert – das nennt man: wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt zahlt die Versicherung nicht mehr für die Reparatur. Die Entscheidung, ob ein Totalschaden vorliegt, treffen unsere Expert*innen. Sie berechnen alle eventuellen Kosten und ggf. auch den Restwert in Euro. Bei einem Totalschaden endet Ihr Vertrag zum Monatsende des Unfalldatums. Sie können direkt ein neues Auto-Abo abschließen. In der Zwischenzeit bemühen wir uns natürlich, Sie mobil zu halten, etwa mit einem Ersatzwagen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Auto-Abo von sonnendrive?
Wie hoch der Betrag in der Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung ist, steht in Ihrem Vertrag. Bei der Teilkasko und der Vollkasko kann der Selbstbehalt unterschiedlich hoch ausfallen.
Ob ein Schaden in den Bereich Teilkasko oder Vollkasko fällt, richtet sich nach der Eingliederung des Schadens und ist in den deutschen Versicherungsbedingungen klar geregelt. Werden bei Schäden dazu falsche Angaben gemacht, kann dies von der Versicherung als Betrug geahndet werden. Dann sind die Kosten für den Schaden in voller Höhe selbst zu zahlen. Des Weiteren gilt die Selbstbeteiligung je Schadensereignis, sodass hier zwischen zwei unterschiedlichen Schäden der Kausalzusammenhang klar ersichtlich und durch Sie nachgewiesen werden muss. Wichtig: Die Selbstbeteiligung wird bei jedem selbstverursachten Schaden fällig.
Die Berechnung erfolgt in den meisten Fällen nach vollständiger Schadensabwicklung - spätestens aber bei Abgabe des Fahrzeugs.
Wie wird die Wertminderung nach einem Unfall berechnet?
Wenn Sie schuldhaft einen Schaden am Fahrzeug verursacht haben, kommt es dadurch zu einem Wertverlust. Allein schon die Reparatur mindert den Wert des Autos, und nach einem Unfallschaden muss es als Unfallwagen deklariert werden. Zur Berechnung der Wertminderung dient ein Gutachten, und der ermittelte Wertverlust des Autos ist nicht über die Versicherung abgedeckt. Für die Wertminderung haben Sie aufzukommen, und sie wird Ihnen zusammen mit der Selbstbeteiligung berechnet. Nähere Informationen dazu finden Sie in den AGB.
Was soll ich tun, wenn ich einen der Autoschlüssel nicht mehr finde?
Ihnen fehlt der Autoschlüssel oder der Zweitschlüssel? Am besten suchen Sie erstmal gründlich und in aller Ruhe. Findet sich der Autoschlüssel dabei nicht, sollten Sie den Verlust umgehend bei der Polizei melden. Machen Sie außerdem eine Schadenmeldung.
Bei fehlenden Autoschlüsseln ist Ihr Fahrzeug so abzustellen, dass Dritte keinen Zugriff haben. Parken Sie es also z.B. in einer Garage oder auf einem abgeschlossenen Gelände. Wenn Sie solche Möglichkeiten nicht haben, lassen Sie den fehlenden Autoschlüssel oder Zweitschlüssel bitte umgehend bei einem Händler in deiner Nähe sperren. So kann niemand mehr den Schlüssel nutzen, um Ihr Fahrzeug zu starten. Weitere Anweisungen erhalten Sie umgehend durch unser Schadensmanagement.
Bei der Rückgabe Ihres Fahrzeugs werden fehlende Schlüssel im Protokoll erfasst, die Kosten werden Ihnen berechnet.
Was soll ich tun, wenn ich bei Übernahme nicht alle Teile erhalten habe?
Fehlt Zubehör bei der Übernahme, dann achten Sie bitte darauf, dass dies beim ausliefernden Händler/Standort dokumentiert wird. Danach melden Sie die entsprechenden Teile unter beratung@sonnendrive.de.
Das Auto hatte bereits Schäden bei der Übergabe. Was kann ich tun?
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug bei der Übergabe nicht in einwandfreiem Zustand ist. Falls Schäden vorhanden sind, dokumentieren Sie sie bitte vor Abfahrt und lassen Sie sie vom ausliefernden Partner gegenzeichnen. Nutzen Sie für Ihre anschließende Schadenmeldung bitte folgenden Link: Schadenmeldung
Was muss ich bei der Fahrzeugrückgabe beachten?
Bei der Rückgabe erfasst ein/e Sachverständiger*in den Zustand des Fahrzeugs in einem Protokoll. Zeigen sich hierbei Schäden an dem Auto, sind Sie zu einer Schadenmeldung verpflichtet.
Die fristgerechte und ordnungsgemäße Schadensmeldung ist beim Auto-Abo eine generelle Voraussetzung, damit Sie je Schadenfall bzw. Schadenereignis nur bis zur Höhe deiner Selbstbeteiligung haften. Zudem müssen die weiteren Voraussetzungen gemäß unseren AGB erfüllt sein. Normale Gebrauchsspuren wie kleinere Steinschläge oder leichte Kratzer an der Oberfläche müssen nicht gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um eine vertragsgemäße Abnutzung. Zur Orientierung und Einordnung der Schäden schauen Sie auch in unseren Schadenkatalog.
Kann ich an meiner Rechnung erkennen, was Schäden und Gebrauchsspuren sind?
Am besten schauen Sie zunächst in unseren Schadenkatalog, den Sie hier finden: Downloads. Darin sind die verschiedenen Schadenmuster eindeutig beschreiben. Diesen Schadenkatalog nutzt auch der Sachverständige, der Ihr Fahrzeug bei der Rückgabe abschließend prüft. Das entsprechende Gutachten können Sie mit Angabe des amtlichen Kennzeichens anfordern unter beratung@sonnendrive.de. Auch wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, können Sie eine E-Mail an diese Adresse schreiben. Nennen Sie neben dem amtlichen Kennzeichen bitte auch die Rechnungsnummer und schildern Sie Ihr konkretes Anliegen. Dann können wir uns umgehend darum kümmern.